Wenn Sie beobachten, dass jemand seine Tiere nicht artgerecht hält, sie nicht versorgt oder gar quält, sollten Sie sich umgehend an das für Sie zuständige Veterinäramt wenden.
Dieses hat die Befugnis, Tierhaltungen zu überprüfen, Auflagen zu verhängen, zu kontrollieren, ob diese Auflagen eingehalten werden, und gegebenenfalls Tiere sicherzustellen.
Als privater Verein handeln wir wie Privatpersonen und verfügen nicht über die gleichen Möglichkeiten einer Behörde. Es ist wichtig, dass diejenigen, die den Tierschutznotfall beobachten, diesen beim Veterinäramt zur Anzeige bringen.
Geben Sie dem Amt möglichst detaillierte Angaben zum Namen, Ort und Geschehen. Bestenfalls haben Sie auch Bild- und/oder Videomaterial anfertigen können, welches Sie als Mailanhang ans Veterinäramt schicken können.
Fragen Sie im Zweifelsfall noch einmal nach, ob eine Überprüfung tatsächlich stattgefunden hat.
Ist Gefahr in Verzug, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei. Diese hat nur in diesem Ausnahmefall die Möglichkeit, sofort einzuschreiten.
Als privater Verein handeln wir wie Privatpersonen und verfügen nicht über die gleichen Möglichkeiten einer Behörde. Es ist wichtig, dass diejenigen, die den Tierschutznotfall beobachten, diesen beim Veterinäramt zur Anzeige bringen.
Geben Sie dem Amt möglichst detaillierte Angaben zum Namen, Ort und Geschehen. Bestenfalls haben Sie auch Bild- und/oder Videomaterial anfertigen können, welches Sie als Mailanhang ans Veterinäramt schicken können.
Fragen Sie im Zweifelsfall noch einmal nach, ob eine Überprüfung tatsächlich stattgefunden hat.
Ist Gefahr in Verzug, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei. Diese hat nur in diesem Ausnahmefall die Möglichkeit, sofort einzuschreiten.
Wichtige Telefon-Nummern:
Veterinäramt des Landkreises Rottal-Inn | 08561-20-408 |
Polizei | 08561- 110 |